AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern bzw. Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB oder sonstigen geschäftsfähigen Personen (auch Privatpersonen). Mit Auftragsannahme von KAMILA oder einem seiner Mitarbeiter akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, es sei denn diese ABG ändern sich. Die aktuellste Ausgabe finden Sie hier.

 

  • 2 Überlassene Unterlagen

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

  • 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise sind Endpreise, es gibt keine Rabatte oder Boni, außer ggf. nach Vereinbarung.

(2) Rechnungen sind immer innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zahlen.
Der Kunde hat sich dabei vorweg über die individuelle Bearbeitungszeit seiner Bank und sämtlicher anderweitiger zusätzlicher Zeiten zu informieren und diese mit einzuplanen (z.B. zwei Tage Zustellungszeit der Post, Systemausfälle, Feiertage usw.).

(3) Alle Preislistenbestandteile können jederzeit verändert werden - sollte bereits ein
Auftrag angenommen sein, so informieren wir den Kunden und es kann neu verhandelt werden.

 

  • 4 Lieferungen und Bestellungen

(1) Sämtliche Angelegenheiten wie z.B. Garantie, Gewährleistung, Umtausch usw. laufen innerhalb der ersten sechs Monate über uns, danach muss direkt mit dem Hersteller interagiert werden.

 

  • 5 Reparatur- und Serviceleistungen

(1) Die Leistung wird nach Wahl von KAMILA oder einer durch KAMILA autorisierten Person erbracht.
Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Fehlersuche ist Arbeitszeit.
Der zeitliche Aufwand von KAMILA zur Fehlersuche wird nach Technikereinschätzung (aber niemals mehr als tatsächlich genutzt) in Rechnung gestellt und kann Rabatte enthalten.

(2) KAMILA beurteilt, ob eine Fehlerbeseitigung stattgefunden hat oder stattfinden kann und
entscheidet immer in allen Fällen ob Arbeitszeit in Rechnung gestellt wird.

(3) Bei rechtzeitiger Stornierung eines Auftrages werden nur uns entstandene Kosten in Rechnung gestellt.

(4) Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, so entscheidet KAMILA über kostenfreie Nachbesserung.
Sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
KAMILA entscheidet über kostenfreie Reparatur, Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld oder Ware.

(5) Telefonische Problemlösung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Problemlösungsvertrag für fernmündliche Problemlösung kommt zustande, wenn der Kunde über den Preis informiert wurde und damit mündlich einverstanden ist.

 

  • 6 Probelieferung / Miete

(1) Zur Erprobung oder in jeglicher Form leihweise gelieferte Gegenstände sowie mietweise überlassene Waren verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alles, was damit zu tun hat.
Der Kunde ist immer für die sachgemäße Benutzung oder den Untergang verantwortlich und hat dann Schadensersatz zu leisten.

 

  • 7 Anwendbares Recht

(1) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unterliegen dieser Vertrag, die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. KAMILA entscheidet immer über den Gerichtsstand - der Kunde verzichtet von seinem Recht hierzu.

 

  • 8 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

(1) KAMILA ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer/Auftraggeber, gleich ob diese vom Käufer/Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

 

  • 9 Vom Kunden unbezahlte Leistungen

(1) Wie oben angegeben sind Rechnungen immer nach 14 Tagen zu zahlen, das bedeutet, das Geld muss spätestens nach 14 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein. Der Kunde hat sich dabei vorweg über die individuelle Bearbeitungszeit seiner Bank und sämtlicher anderweitiger zusätzlicher Zeiten zu informieren und dies mit einzuplanen (z.B. zwei Tage Zustellungszeit der Post, Systemausfälle und Feiertage etc.).

(2) Bei Überschreiten der Frist ist KAMILA uneingeschränkt berechtigt, sämtliche unbezahlte Leistungen wieder zurückzuholen bzw. einzufrieren bzw. zu stornieren bzw. zu löschen bzw. wieder wegzunehmen bzw. wieder einzufordern bzw. abzubrechen oder sinngemäß etwas zu tun, damit die erbrachte Leistung solange nicht genutzt werden kann.

(3) Kann oder will der Kunde nicht sofort zahlen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der
Ratenzahlung nach Vereinbarung oder der schriftlichen Verlängerung der Frist.
Zahlt ein Kunde jedoch absichtlich nicht, oder nicht wenigstens vereinbarte Teilzahlungen, wird Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.
Ferner wird umgehend ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt.
Zahlt der Kunde dann immer noch nicht oder leistet Widerspruch, so wird gerichtlich vorgegangen und ein Vollstreckungstitel erwirkt, der zur regelmäßigen Pfändung innerhalb von 30 Jahren genutzt wird, bis die Summe bezahlt ist.
Übliche Zinsen und Gebühren von Anwälten oder Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

(4) Falls § 11 (2) in Kraft getreten ist (nicht zwangsweise nur durch Überschreiten der Frist), erklärt sich der Kunde einverstanden, dadurch ggf. entstehende Rufschädigungen, Geschäftsschädigungen, Verdienstausfälle, Ausfälle jeglicher Art, Beeinträchtigungen der Geschäftsehre, den Anschein der Erpressung, Nötigung oder Ausbeute, sowie Verschlechterungen jeglicher Art in Kauf zu nehmen.

(5) Zu viel gezahlte Leistungen können von KAMILA entweder erstattet werden oder als Guthaben für
maximal 30 Jahre in der Buchhaltung verbleiben und somit mit zukünftigen Rechnungen verrechnet werden.
Es erfolgt keine Verzinsung und KAMILA kann bei Verrechnung oder Auszahlung des Guthabens immer entscheiden ob dieser Betrag in jeglicher Art und Weise an den ursprünglich überzahlten Betrag angepasst wird, um evtl. Inflation, Wertminderung, politischer Lage, Kapitalmarktlage und ähnlichem, gerecht zu werden.

 

  • 10 Haftungsausschluss zu unserem Schutz (speziell für unehrliche Kunden, die uns schaden wollen)

(1) KAMILA und Mitarbeiter (auch freie, usw.) arbeiten zwar gewissenhaft und seriös, können aber in allen erdenklichen Fällen und allen erdenklichen Kombinationen (z.B. Vorsatz, grober Vorsatz, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Absicht) niemals belangt werden oder irgendwie in irgendeiner Art und Weise haftbar oder verantwortlich gemacht werden – auch nicht für Beratungs- und Schulungsfehler. KAMILA und Mitarbeiter (auch freie, usw.) haften auch nicht in allen erdenklichen Fällen für Beschädigungen oder Untergang von jeglichen Dingen sowie für Schäden, Schadensersatz oder Folgeschäden jeglicher Art.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Rechtssysteme und alle politischen Autoritäten und Organe auf jedem Planeten.
Aber seien Sie beruhigt, wir wissen, dass Computerteile nicht dick machen, man sich am Gehäuse nicht verbrennt
und das Rauchen von CDs auch keinen Krebs verursacht.

 

  • 11 Nachweispflicht Gewerbe

(1) Sämtliche Geschäftsbeziehungen, Käufe und Verkäufe mit Produzenten, Kunden, Händlern usw. unterliegen einer Gewerbepflicht.
Dies bedeutet, es muss immer eine ordentliche Deutsche Steuernummer vorliegen, sowie ein entsprechender Gewerbenachweis.

(2) Wir sind nicht für die Versteuerung der Einkünfte unserer Geschäftspartner verantwortlich oder
in wie fern diese überhaupt Einkünfte und in welcher Höhe erwirtschaften dürfen.

  • 12 Pflichten des Kunden

(1) Sämtliche Artikel müssen frei von Rechten Dritter sein und der Produzent bzw. Verkäufer / Händler
muss für die Produktion oder den Handel eine Erlaubnis haben bzw. es muss nach aktuellen Gesetzen legal sein.

 

  • 13 Rücknahme von Waren oder Artikeln

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 14 Sonstiges

(1) Für Rechtsbeziehungen zwischen der Inhaberin von KAMILA und ihren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Das Internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsabschluss, entfalten keine Wirkung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung mit schriftlichem Einverständnis des Inhabers von KAMILA so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

(2) Rechtsbeziehungen kommen immer nur mit der Inhaberin von KAMILA zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Bei laufenden Geschäften wird der Kunde dann von uns umgehend in Kenntnis gesetzt und kann mit unserem Einverständnis die laufenden Geschäfte rückgängig machen.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine sog. salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.") wird als Individualvereinbarung gesondert verhandelt und gilt dann nur schriftlich.